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Hinweis
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz Die endgültige Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird im 2. Halbjahr 2023 erwartet. Ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeiter:innen, wird ein betriebliches Meldesystem verpflichtend. Der Betriebsrat hat hier vielfältige Mitbestimmungsrechte. Wir haben dazu das passende Seminar, damit ihr euch im Gremium frühzeitig vorbereiten könnt.