Teilnahmebedingungen
BR- / JAV- / SBV-Seminare
Bildungsurlaubsseminare und Seminare mit Freistellung § 37 Abs. 7 BetrVG
Teilnahmebedingungen für BR- / JAV- / SBV-Seminare
Einleitung
Unsere Seminare sind grundsätzlich offen für alle Interessierten. In Ausnahmefällen ist ein eingegrenzter Teilnehmerkreis besonders ausgewiesen.
Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Seminar- und Veranstaltungsplätze. Sofern alle Seminarplätze vergeben sind, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfasst. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer:innen eine Anmeldebestätigung, ggf. eine Rückmeldung, dass sie auf der Warteliste erfasst sind und bei Freiwerden eines Seminarplatzes nachrücken können.
Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Seminar- und Veranstaltungsplätze. Sofern alle Seminarplätze vergeben sind, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfasst. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer:innen eine Anmeldebestätigung, ggf. eine Rückmeldung, dass sie auf der Warteliste erfasst sind und bei Freiwerden eines Seminarplatzes nachrücken können.
Freistellungnach § 37,6 Betriebsverfassungsgesetz
Seminare nach §37,6 BetrVG vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats bzw. der Jugendvertretung erforderlich sind. Die Freistellung erfolgt auf Beschluss des Betriebsrats bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Der Betriebsrat muss dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig mitteilen. Der Arbeitgeber trägt die Gesamtkosten. Die Kosten für die An- und Abreise müssen direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden. Seminarkosten sowie die Unterkunft und Verpflegung stellen wir dem Arbeitgeber direkt oder über den Betriebsrat in Rechnung.
Diese Regelung gilt für Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen gemäß § 37,6 BetrVG sowie für Schwerbehindertenvertreter:innen gemäß § § 179 Abs. 4 SGB IX.
Diese Regelung gilt für Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen gemäß § 37,6 BetrVG sowie für Schwerbehindertenvertreter:innen gemäß § § 179 Abs. 4 SGB IX.
Zahlungsmodalitäten
Zahlungen bitteerst nach Erhalt der Rechnung tätigen. Nach den jetzigen gesetzlichen Vorschriften ist die Seminargebühr gem. § 4 Nr. 22 UStG steuerfrei; die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 01.09.2020
Seminarabsagen und Änderungsvorbehalt
Falls aus dringenden betrieblichen oder privaten Gründen eine Seminarteilnahme abgesagt werden muss, besteht die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin zu benennen. Falls das nicht möglich ist, gelten folgende Regelungen:
Bei Absagen bis sechs Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EUR. Bei späteren Abmeldungen behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung bzw. sehr kurzfristiger Absage (bis zehn Tage vor Seminarbeginn) berechnen wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr sowie die uns in Rechnung gestellten Stornierungskosten des Hotels.
Der Veranstalter behält sich vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglichmachen, abzusagen. Stand 01.09.2020
Bei Absagen bis sechs Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EUR. Bei späteren Abmeldungen behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung bzw. sehr kurzfristiger Absage (bis zehn Tage vor Seminarbeginn) berechnen wir grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr sowie die uns in Rechnung gestellten Stornierungskosten des Hotels.
Der Veranstalter behält sich vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglichmachen, abzusagen. Stand 01.09.2020
Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht
Die Seminaranmeldung kann innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen schriftlich (Post, Fax, E-Mail) widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an den jeweils im Zusammenhang mit dem Seminarangegebenen Veranstalter. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls erfolgten Leistungen, z. B. bezahlte Teilnahmegebühren, zurückzugewähren.
Der Widerruf ist zu richten an den jeweils im Zusammenhang mit dem Seminarangegebenen Veranstalter. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls erfolgten Leistungen, z. B. bezahlte Teilnahmegebühren, zurückzugewähren.
Haftung
Die Betriebsratsakademie Küste gGmbH übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminarort und während des Seminars keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeiter:innen zurückzuführen sind.
Versicherung
Die Seminar- bzw. Veranstaltungsteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Seminarteilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.09.2020 und ersetzen die bisher vorliegenden.
Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaubsseminare
und Seminare mit Freistellung § 37 Abs. 7 BetrVG
Einleitung
Unsere Seminare sind grundsätzlich offen für alle Interessierten. In Ausnahmefällen ist ein eingegrenzter Teilnehmendenkreis besonders ausgewiesen.
Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Seminar- und Veranstaltungsplätze. Sofern alle Seminarplätze vergeben sind, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfasst. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer:innen eine Anmeldebestätigung, ggf. eine Rückmeldung, dass sie auf der Warteliste erfasst sind und bei Frei werden eines Seminarplatzes nachrücken können.
Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Seminar- und Veranstaltungsplätze. Sofern alle Seminarplätze vergeben sind, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfasst. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer:innen eine Anmeldebestätigung, ggf. eine Rückmeldung, dass sie auf der Warteliste erfasst sind und bei Frei werden eines Seminarplatzes nachrücken können.
Voraussetzungen für Bildungsurlaub
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr oder zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Jahren.
Beschäftigte können sich für anerkannte Bildungsurlaubsseminare von der Arbeit freistellen lassen und das Arbeitsentgelt wird für diesen Zeitraum weiterbezahlt. Viele Kooperationsseminare der IG Metall sind als Bildungsurlaubsseminare im Sinne der Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer anerkannt. Auch Nicht-IG Metall-Mitglieder können grundsätzlich an diesen Seminaren teilnehmen.
Beschäftigte können sich für anerkannte Bildungsurlaubsseminare von der Arbeit freistellen lassen und das Arbeitsentgelt wird für diesen Zeitraum weiterbezahlt. Viele Kooperationsseminare der IG Metall sind als Bildungsurlaubsseminare im Sinne der Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer anerkannt. Auch Nicht-IG Metall-Mitglieder können grundsätzlich an diesen Seminaren teilnehmen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Alle Arbeitnehmer:innen, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind.
Wieviel Bildungsurlaub hat jedeR Arbeitnehmer:in?
Die Bildungsurlaubsgesetze sind für jedes Bundesland unterschiedlich. In der Regel stehen den Arbeitnehmer:innen fünf Arbeitstage innerhalb eines Jahres zur Verfügung. Wer Fragen zur Freistellung hat, kann sich gern bei uns informieren.
Teilnahmenach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder
Für die Teilnahmenach den Bildungsurlaubsgesetzen ist eine Benachrichtigung des Arbeitgebers ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung notwendig. Jede Teilnehmer:in erhält vom Seminarveranstalter eine entsprechende Anmeldebestätigung, die dem Arbeitgeber unverzüglich vorzulegen ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Teilnahme am Seminar das durchschnittliche Arbeitsentgelt weiter zuzahlen. Bildungsurlaub darf nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Teilnahmenach § 37, 7 BetrVG
Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats geeignet sind. Betriebsratsmitglieder und Jugendvertreter:innen haben einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen während ihrer vierjährigen Amtszeit.
Der Anspruch erhöht sich auf vier Wochen, wenn die Kolleginnen und Kollegen erstmals ein solches Amt übernommen haben. Über die zeitliche Lage des Seminars hat der Betriebsrat einen Beschluss zu fassen (§ 37,7 BetrVG).
Der Anspruch erhöht sich auf vier Wochen, wenn die Kolleginnen und Kollegen erstmals ein solches Amt übernommen haben. Über die zeitliche Lage des Seminars hat der Betriebsrat einen Beschluss zu fassen (§ 37,7 BetrVG).
Teilnahme aufgrund der Richtlinien der IG Metall
Wenn IG Metall Mitglieder für eine Seminarteilnahme weder die Voraussetzungen eines Bildungsurlaubsgesetzes erfüllen noch nach § 37,7 BetrVG teilnehmen können, werden die Richtlinien der IG Metall angewandt. In diesem Fall ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle notwendig.
Seminargebühr, Kosten für Unterkunft/Verpflegung, Zahlungsmodalitäten
Bei Teilnahme nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder die Kosten für die Seminardurchführung, Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten gemäß den Richtlinien/Fahrtkostenregelungen der IG Metall.
Teilnehmer:innen, die nicht in der IG Metall sind, müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten selbst tragen. Diese Kosten sind beim jeweiligen Veranstalter des Seminars zu erfragen.
Zahlungen bitte erst nach Erhalt der Rechnung tätigen. Nach den jetzigen gesetzlichen Vorschriften ist die Seminargebühr gem. § 4 Nr. 22 UStG steuerfrei; die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 01.09.2020
Seminarabsagen und Änderungsvorbehalt
Falls aus dringenden betrieblichen oder privaten Gründen eine Seminarteilnahme abgesagt werden muss, bitten wir um eine umgehende Mitteilung, damit Seminarinteressierte, die auf der Warteliste stehen, nachrücken können.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung berechnen wir die uns in Rechnung gestellten Stornierungskosten des Hotels.
Der Veranstalter behält sich vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, abzusagen.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung berechnen wir die uns in Rechnung gestellten Stornierungskosten des Hotels.
Der Veranstalter behält sich vor, Seminare auch kurzfristig aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, abzusagen.
Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht
Die Seminar anmeldungkann innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen schriftlich (Post, Fax, E-Mail) widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an den jeweils im Zusammenhang mit dem Seminar angegebenen Veranstalter.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls erfolgten Leistungen zurückzugewähren.
Der Widerruf ist zu richten an den jeweils im Zusammenhang mit dem Seminar angegebenen Veranstalter.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls erfolgten Leistungen zurückzugewähren.
Haftung
Die IG Metall übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminarort und während des Seminars keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter:innen zurückzuführen sind.
Versicherung
Die Seminar- bzw. Veranstaltungsteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Seminarteilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gültigkeitder Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungengelten ab 01.01.2020 und ersetzen die bisher vorliegenden.