Betriebsrats
Akademie Küste
Für BR - JAV - SBV
Bildungsurlaub

Nutzen für die Praxis

  • Umfassende Kenntnisse zum Arbeits- und Umweltschutz
  • Praxisrelevantes Know-how zu den Mitwirkungsrechten gemäß BetrVG
  • Kompetenz in der Beurteilung von Gefährdungspotenzialen und der Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Arbeits- und Gesundheitsschutz (Grundlagen)

Belastungen am Arbeitsplatz? Der Betriebsrat kann helfen.

Ob Hitze, Lärm, gefährliche Arbeitsstoffe oder Stress die Beschäftigten gefährden: Der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, bei der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitzuwirken und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu initiieren. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Basiskenntnisse für wirkungsvolle Mitbestimmung.

Nutzen für die Praxis

  • Umfassende Kenntnisse zum Arbeits- und Umweltschutz
  • Praxisrelevantes Know-how zu den Mitwirkungsrechten gemäß BetrVG
  • Kompetenz in der Beurteilung von Gefährdungspotenzialen und der Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Themen des Seminars

  • Gesetzliche Grundlagen 
  • Gefährdungsbeurteilung als zentrales Arbeitsschutzelement
  • Arbeits- und Umweltschutzvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Das Zusammenspiel der betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsschutzorgane
Seminarnummer: A4002423604
02.09.2024 - 06.09.2024Wismar
Gabor Hill, Aynur Ersin
Kosten: 1.100 € zzgl. 588 € Unterkunft und 616 € Verpflegung

Nutzen für die Praxis

  • Auf dem neuesten Stand im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Praxiswissen für die betriebliche Umsetzung

Aktuelles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsmedizinische Untersuchungen, Krankenrückkehrgespräche, Arbeitsunfallmeldungen

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine zentrale Aufgabe des Betriebsrates. Damit dieser die Mitbestimmungsrechte nutzen und Pflichten berücksichtigen kann, müssen Gesetzesänderungen in den betrieblichen Alltag eingebettet werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Ablösung der sog. „G-Untersuchungen bzw. G-Sätze“ durch die Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME). Diese Änderungen erfordert möglicherweise eine Anpassung der geübten Praxis im Betrieb. Das Seminar bietet die Möglichkeit, auf den aktuellen Stand zu kommen und gibt praktische Tipps für die betriebliche Umsetzung. Auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Krankenrückkehrgesprächen und die Abgrenzung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement taucht immer wieder als Frage in den Unternehmen auf. Gleiches gilt für den Umgang mit Arbeitsunfallmeldungen an die Berufsgenossenschaft, insbesondere wenn die Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz innerhalb von drei Tagen wieder aufgenommen wird.

Nutzen für die Praxis

  • Auf dem neuesten Stand im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Praxiswissen für die betriebliche Umsetzung

Themen des Seminars

  • Auswirkungen gesetzlicher Änderungen auf die Arbeit des Betriebsrates
  • DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen – neu: Arbeitsmedizinische Empfehlungen
  • Was ist neu? Was muss im Betrieb geändert werden? Welche Gesundheitsdaten darf der Arbeitgeber erfahren?
  • Rechtmäßigkeit und Ausgestaltung von Krankenrückkehrgesprächen
  • Was muss bei Arbeitsunfallmeldungen berücksichtigt werden?
Seminarnummer: A4002422001
16.05.2024 - 17.05.2024Soltau
Rosi Schneider
440 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung
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